Trenul amintirilor - Поезд воспоминания - Pociąg pamięci - Train of commemoration - Zug der Erinnerung - Az emlékezés vonata - Vurdon so na bistrel nahles - o treno tis mnimis - To treno tis mnimis - Pociag pamieci - Train de la mémoire - Zuch vun der Erënnerung - Vlak uspome

Zug der Erinnerung
Ein Projekt deutscher Bürgerinitiativen

In Kooperation mit:

Der Verein

Der "Zug der Erinnerung" wird vom gleichnamigen Verein getragen und organisiert. Gegründet wurde der Verein im Juni 2007 und beim Amtsgericht Montabaur (Rheinland-Pfalz) unter Aktenzeichen VR 20210 eingetragen.

Das zuständige Finanzamt hat den "Zug der Erinnerung" e.V. am 18.06.2007 als "unmittelbar steuerbegünstigt und gemeinnützigen" Zwecken dienend anerkannt. Spenden sind absetzbar.

Hier wichtige Auszüge aus der Satzung:

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Pflege der Erinnerung an mehrere hunderttausend Kinder aus Deutschland und dem übrigen Europa, die von den deutschen Besatzungsbehörden verschleppt und auf dem Schienennetz in die Konzentrations- und Vernichtungslager des NS-Regimes geschleust wurden, weil sie Juden waren oder anderen verfolgten Bevölkerungsteilen angehörten.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht

a) durch Förderung des Andenkens an Verfolgte, in Sonderheit durch die Spurensuche nach Lebenszeugnissen der deportierten Kinder und durch entsprechende didaktische Programme für Lehrer und Schüler in den Schulen sowie in anderen Bildungseinrichtungen;

b) durch Ausstellungen über die Deportationen im „Zug der Erinnerung“ oder an anderer Stelle;

c) durch öffentliche Gedenken auf den früheren Deportationsbahnhöfen im „Zug der Erinnerung“;

d) durch die Beteiligung an europaweiten Forschungsvorhaben und europaweite Ausstellungen über die Deportationen;

e) durch Publikationen über das Schicksal der verschollenen Kinder.

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100.- Euro erhoben. Der Mitgliedsbeitrag kann in begründeten Fällen und durch schriftlichen Antrag ermäßigt oder vollständig ausgesetzt werden. Über die Anträge entscheiden die Vorsitzenden sowie die Revisorin gleichberechtigt und gemeinsam. In strittigen Fällen ist die Entscheidung der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.

Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.